Ablauf & Setting
Psychologische Therapie als Kassenleistung
Salzburg Stadt und Hallein
Wie erhalte ich einen Kostenzuschuss durch meine Krankenkasse?
Kostenrückerstattung einer
klinisch-psychologischen Behandlung
Psychologe & Krankenkasse
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (zum Beispiel einer depressiven Episode) können Sie einen Teil der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung rückerstattet bekommen.
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Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung:
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ÖGK (ehemals GKK) € 33,70 Zuschuss /€ 76,30 Selbstbehalt*
SVS € 45,00 Zuschuss /€ 65,00 Selbstbehalt
BVAEB € 48,80 Zuschuss /€ 61,20 Selbstbehalt
*ab 60 Minuten
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Sollten Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, können Sie dort zusätzlich um Kostenrückerstattung ansuchen.
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Für das Erstgespräch benötigen Sie noch keine Arztbestätigung.
Diese muss bei Interesse an einer Teilrefundierung erst vor der
zweiten Sitzung eingebracht werden.
Wenden Sie sich hierzu an Ihren Arzt des Vertrauens (z.B. Hausarzt).
Eine Teilrückvergütung kann immer nur durch Sie als Klient*in beantragt werden. Sollten Sie keine Teilrückvergütung durch die Krankenkassen wünschen , ergeht somit auch von meiner Seite keine Information an eine Krankenkasse.
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Alle Angaben wurden nach besten Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben gegeben werden. Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der Information, für genaue Angaben informieren Sie sich bitte bei ihrer zuständigen Krankenkasse.
Schritte & Ablauf einer
Antragsstellung
Kassenleistung & Therapie
Die Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei Interesse an einem Kostenzuschuss informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Üblicherweise sind folgende Schritte zu beachten:
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Vor Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Therapie spätestens aber vor der 2. Therapiesitzung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt (= behandelnder Arzt) eine „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung“.
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Falls Sie noch keine klinisch-psychologische Behandlung in Anspruch genommen haben, gewährt die Krankenkasse einen Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapie-Sitzungen. Schicken Sie hierfür die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung“ gemeinsam mit den Honorarnoten aus den Therapie-Sitzungen und Ihrem Überweisungsbeleg an Ihre Krankenkasse.
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Bei einer klinisch-psychologischen Krankenbehandlung über 10 Stunden hinaus muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von klinisch-psychologischer Behandlung“ gestellt werden. Das Antragsformular können Sie sich selbst zu Beginn der Therapie besorgen und wird von mir, als Ihre behandelnde klinische Psychologin, ausgefüllt. Dieser Antrag muss von Ihnen rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor der 11. Stunde) gestellt werden. Die Kosten für eine klinisch-psychologische Krankenbehandlung werden ab der 11. Sitzung nur dann übernommen, wenn die Kasse auf Grund dieses Antrags die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Mittels einem solchen Antrag können einmalig maximal 50 klinisch-psychologische Behandlungs-Sitzungen bewilligt werden.
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Im Falle einer längeren Krankenbehandlung ist vor Ablauf der beantragten Sitzungen rechtzeitig ein neuer Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.